VOLKSANTRAG

Ein „VOLKSANTRAG“ ist ein Gesetzentwurf, den das Volk in den Sächsischen Landtag einbringt. Dafür sind 40.000 Unterschriften nötig. Diese werden wir ab dem 29. September 2018 in ganz Sachsen sammeln.

Um die Gemeinschaftsschule in Sachsen zu ermöglichen, muss das Sächsische Schulgesetz geändert werden. Das soll mit dem Gesetzentwurf („Volksantrag“) geschehen. Das Kernstück: Im Schulgesetz soll ein neuer Paragraph 7a „Gemeinschaftsschule“ eingeführt werden, der die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen erlaubt.

Alles rund um den Gesetzentwurf, eine Synopse und ein informatives ABC zum Gesetz findet sich auf den Seiten des Bündnisses „GEMEINSCHAFTSSCHULE IN SACHSEN – Länger gemeinsam lernen“.

Ist die notwendige Anzahl der Unterschriften erreicht, so wird der Gesetzentwurf im Sächsischen Landtag beraten. Dort können die Fraktionen dem Gesetzentwurf zustimmen, sie können auch Änderungen vornehmen. Wird der Gesetzentwurf abgelehnt, so kann mit einer weiteren Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung eingefordert werden. Hierfür sind dann 450.000 Unterschriften erforderlich.

Der Weg eines Volksantrags